Kritik an der Anwendung der Instrumente „Gefährliche Orte“ und „Personengebundene Hinweise“ im PAG ist nachvollziehbar und berechtigt. Dennoch gibt es auch viele Bereiche, in denen die Anwendung sinnvoll und richtig ist. Deshalb wäre eine komplette Abschaffung dieser Instrumente nicht zielführend und am Ende auch nicht durchsetzbar. Mit dem Änderungsantrag wird der Antrag deshalb in Richtung einer Evaluierung und gegebenenfalls Änderung der Vorgaben zu den „Gefährlichen Orten“ und „personengebundenen Hinweisen“ abgeändert.
| Antrag: | Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Dirk Adams |
| Status: | Zurückgezogen |
| Angelegt: | 16.11.2017, 15:54 |